|
Gäste online: 3 Mitglieder online: 0 |
Hammer | |
Charly3000 | |
Enrico1991 | |
partybr... | |
Skorpi1157 | |
Rick | |
daniel1984 | |
Tom1997 | |
Denni234 | |
Schwarze |
TreueSeele | |
djkai | |
Gonzo | |
kellner87 | |
Rocco | |
DJ_Charly | |
lohmar63 | |
DJModiM... | |
PartyCh... | |
kucki | |
21Matze | |
oldieman | |
devilzbaer | |
Alex1989 | |
djrichi |
Mitglieder insgesamt: 5.896 |
Letzte 10 User: |
Blutsvente |
Aurelia |
Thorsten |
Tigerdark |
Cammy |
foggellp |
superboyka |
gggy |
Kyome |
BSchleyer |
Michael71
aus 08. August 2023 17:02
OfflineVerwarnstatus: |
Layout-24
aus 01. Januar 2022 18:37
OfflineVerwarnstatus: |
Rico1993
aus 24. November 2021 22:32
OfflineVerwarnstatus: |
Verschleierte Preisaufschläge, versteckte Abos: Wer bei einer Online-Bestellung nicht gut genug aufpasst, sitzt schnell in der Kostenfalle. Mit der „Button-Lösung“ versucht der Gesetzgeber nun, die Verbraucher besser vor Betrug zu schützen.
Vielleicht ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Sie wollten eine kostenlose Software herunterladen, mussten sich vorher aber auf der Seite des Anbieters ein Nutzerkonto erstellen. Nach Abschluss kam der Schock: Mit der Anmeldung haben Sie in ein kostenpflichtiges Abo eingewilligt. Erkennbar war die Verpflichtung vor der Registrierung nicht. Der Seiten-Betreiber hatte die Zustimmung in die Geschäftsbedingungen gut vor Ihnen versteckt.
Diese Form der arglistigen Täuschung ist weithin als Abofalle bekannt. Wer darauf hereinfällt, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Sie dürfen Forderungen in Form von E-Mails getrost ignorieren. Mehrere Landgerichte Deutschlands haben mittlerweile etliche dieser Vertragsabschlüsse für unwirksam erklärt. Trotzdem ebbt die Betrugswelle im Internet nicht ab. Eine neue gesetzliche Regelung soll dem Treiben deshalb ein Ende bereiten.
Ab dem 1. August 2012 müssen Online-Shops und andere Anbieter kostenpflichtiger Dienste die wesentlichen Merkmale der Ware deutlich kennzeichnen. Der Kunde soll also schon vor Abgabe seiner Bestellung nachvollziehen, aus welchen einzelnen Posten der Endpreis besteht und ob nach dem Einkauf weitere Kosten wie etwa monatliche Gebühren auf ihn zukommen.
Da es bei der neuen Regelung konkret um die Ausgestaltung des Bestell-Knopfs auf einer Internet-Seite geht, trägt sie umgangssprachlich den Namen „Button-Lösung“. Künftig sollten Sie also auf Shopping-Seiten eine leicht veränderte Schaltfläche vorfinden. Bisherige Bezeichnungen wie „Bestellen“, „Bestellung abschließen“, „Weiter“ oder „Anmelden“ sind nicht nicht mehr zulässig, wenn es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Bezeichnungen wie „Kaufen“, „Einkauf abschließen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ sollen es Betrügern stattdessen schwer machen, später anfallende Kosten oder Abo-Einwilligungen vor den Kunden zu verstecken. Missachtet der Anbieter die neue Regelung, sind Sie ab August auf jeden Fall auf der sicheren Seite: War ein kostenpflichtiges Angebot nicht ausreichend gekennzeichnet, ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam.
Quelle Bild.de
Teile diese News | |
Soziales Teilen: | |
URL: | |
BBcode: | |
HTML: | |
Facebook Like: |
|