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Google-Nutzer können ab sofort ein digitales Testament anfertigen und darin festlegen, was mit ihren Daten nach dem Tod geschieht. Die neue Funktion nennt sich "Inactive Account Manager".
Für tot gehalten wird der Kunde, wenn er sich über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr eingeloggt hat. Festgelegt werden kann dieser Zeitraum auf drei, sechs, neun oder zwölf Monate. Anschließend erhält der Nutzer eine SMS auf sein Mobiltelefon - reagiert er nicht, spielt Google den Testamentsvollstrecker.
Entweder informiert der US-Konzern bis zu zehn Kontakte des Verstorbenen und gewährt diesen Zugriff auf die Daten. Oder Google löscht die Daten.
Die neue Funktion gilt für GMail, YouTube, Picasa, Google Plus und den Datenspeicher Drive – was die wesentlichen Dienste sind, wo umfangreiche Nutzerdaten abgelegt sind.
Der "Inactive Account Manager" ist nicht nur aus Kundensicht eine nützliche Funktion. Auch für Google bietet er zumindest zwei Vorteile: Der US-Konzern kann seine Datenbank von toten und damit wertlosen Nutzern entrümpeln.
Zugleich erfährt er aber auch wieder etwas mehr über seine lebenden Kunden: Wer den "Inactive Account Manager" nutzt, muss eine gültige Mobilfunknummer angeben – und teilt Google optional auch noch den Kontakt zu den engsten Angehörigen oder Freunden mit.
Auch das soziale Netzwerk Facebook bietet eine Nachlassverwaltung: Auf Wunsch der Verwandten eines Verstorbenen kann ein Account in einen Erinnerungs-Modus eingefroren werden. Dann sind keine Veränderungen mehr möglich, der verstorbene Nutzer wird auch nicht mehr als potenzieller Freund in automatischen Vorschlägen für seine Bekannten gelistet. Alternativ sperrt Facebook den Account völlig oder löscht ihn.
Wer dagegen letzte Twitter- oder Facebook-Nachrichten an alle seine Freunde verschicken will, kann das mit dem Dienst Deadsocial tun. Nicht nur kurze Twitter-Nachrichten, sondern sogar kurze Videos schaltet der Dienst frei, und erlaubt dabei Fristen von bis zu 400 Jahren – auch wenn höchst zweifelhaft ist, dass die gewählten Medien bis dahin noch existieren.
Wer einen solchen digitalen Nachlass hinterlässt, sollte allerdings zumindest seine nahen Verwandten, Partner und Freunde zu Lebzeiten warnen: Die Nachricht aus dem Grab kann sonst ernsthaft verstörend wirken.
Quelle: abendblatt
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